Wenn´s gekracht hat…

Tipps, was direkt vor Ort geklärt werden sollte und wie es weitergeht

Nach einem Unfall ist es hilfreich, wenn alle Beteiligten versuchen, ruhig zu bleiben. Sichern Sie als erstes die Unfallstelle ab, das heißt Warnblinker einschalten, auf Autobahnen oder Landstraßen sowie bei schlechter Sicht die Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen.

Bitten Sie die Zeugen zu warten und füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht aus, den jeder im Handschuhfach haben sollte. Darin enthalten sind die Personalien aller Beteiligten und Zeugen sowie die Versicherungen. Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallort und machen Sie Bilder von der Unfallstelle. Das kann später, falls es zu einem Streit kommt, eine große Hilfe sein.

Wann brauchen Sie die Polizei?

Bei Mietwagen und Firmenfahrzeugen immer. Ansonsten nur bei hohem Sachschaden oder wenn jemand verletzt wurde.

Bei Bagatellschäden muss die Unfallstelle möglichst bald geräumt werden, bei schweren Unfällen sollten die Beteiligten aber nichts verändern und auf die Polizei warten.

Schuldfrage

Die Polizeibeamten entscheiden allerdings nicht, wer am Unfall schuld ist und für den Schaden aufkommt. Sie kümmern sich nur um Verkehrsverstöße und Anzeigen.

Wenn Sie glauben, dass Sie mindestens eine Teilschuld haben, müssen Sie umgehend Ihre Versicherung informieren. Diese nimmt dann Kontakt mit dem Unfallgegner auf. Waren beide nicht ganz unschuldig am Unfall, wird nach der Haftungsquote reguliert. Die Versicherung prüft den Sachverhalt sowie den Unfallhergang und legt nach Anhörung der Beteiligten und Zeugen die Haftungsquote fest. Ist der Geschädigte damit nicht einverstanden, kann er vor Gericht gehen – das kann allerdings ohne Rechtschutzversicherung teuer werden.

Ist die Haftungsfrage klar, gibt es vollen Schadenersatz. Bei Bagatellschäden unter 750,- Euro genügt der Versicherung ein Kostenvoranschlag mit Lichtbilder. Bei höheren Schäden und Totalschaden muss ein Gutachter eingeschaltet werden. Dieser ermittelt die Instandsetzungskosten, ggf. die Nutzungsausfallentschädigung sowie die Wertminderung.

Den Sachverständigen dürfen Sie selbst aussuchen. Nur bei Kasko-Schäden sind Sie verpflichtet, den Gutachter Ihrer Kfz-Versicherung zu nehmen.

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z. B. von der gegnerischer Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll. Vor allem bei Angeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht vollen Schadenersatz erhalten. Lesen Sie alle Formulare genau durch und unterschreiben Sie insbesondere bei Unklarheiten nicht voreilig.

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