Kaskoschaden
Wurde der Unfallschaden selbst verursacht, übernimmt die Kasko- Versicherung (soweit vorhanden) den Schaden am eigenen Fahrzeug – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und Anwaltskosten werden im Kaskoschadenfall nicht von der Versicherung übernommen.
Auch vertragliche Vereinbarungen über Werkstattbindungen im Kaskoschadenfall sind zu berücksichtigen.