Kaskoschaden

Wurde der Unfallschaden selbst verursacht, übernimmt die Kasko- Versicherung (soweit vorhanden) den Schaden am eigenen Fahrzeug – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und Anwaltskosten werden im Kaskoschadenfall nicht von der Versicherung übernommen.

Auch vertragliche Vereinbarungen über Werkstattbindungen im Kaskoschadenfall sind zu berücksichtigen.

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